Von der Datenerfassung bis zur Statusrückmeldung
Die leistungsstarke Software VOIS | OWI.Allgemein (VOIS | OWIA) dient zur Erfassung und Bearbeitung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Sie stellt einen flexibel konfigurierbaren Tatbestandskatalog bereit (je nach kommunaler Satzung).
Der Verfahrensablauf bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten hält sich streng an die gesetzlich definierten Abläufe und entspricht den jeweiligen bundeslandspezifischen Bestimmungen. So kann das Bußgeldverfahren durch die entsprechende Verwaltung selbst durchgeführt oder aber an eine übergeordnete Bußgeldstelle abgegeben werden. Eine komplexe Einspruchsbearbeitung zum Bußgeldverfahren, Mahnwesen, Einleitung der Vollstreckung, Abgabe an die Staatsanwaltschaft und Antragstellung auf Erzwingungshaft sind selbstverständlich Bestandteile des Verfahrens.
Die weitere Bearbeitung kann für den jeweiligen Einzelfall oder im Stapelverfahren erfolgen. Alle notwendigen Anschreiben, Bescheide und Formulare werden durch die Software zur Verfügung gestellt und können mit dem integrierten Formulargenerator individuell gestaltet werden.
Automatische Zuordnung zur digitalen Fallakte (E-Akte) inkl. Anhörbogen, Amtshilfeersuchen etc. (mit Barcode versehen druckbar) und sämtlichen Posteingängen, gedruckten Anschreiben, Bescheiden, Formularen und weiteren Schriftwechseln.
Der übersichtliche Aufbau und die Einheitlichkeit mit anderen VOIS-Modulen sorgt für eine klare Bedienung. Alle angebundenen Anwendungen greifen auf gemeinsame Basisdaten zu. Gestalten Sie Ihre Erfassungsprozesse effizienter mit VOIS | OWI.Allgemein.

VOIS – für moderne und bürgerfreundliche Kommunen
Bedingt durch das einheitliche VOIS-Design und eine intuitive, über alle Fachverfahren gleiche Vorgangs- und Programmlogik wird eine höchstmögliche Benutzerfreundlichkeit geboten. Eine schnelle Einarbeitung in die Software ist garantiert. Unterstützt wird der gesamte Prozess durch eine einfache und praktische Vorgangssuche.
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